Schritt 1.

Telefonischer Erstkontakt

Kontaktieren Sie mich bitte während der festgelegten Telefonsprechzeiten. Ihr Anruf wird direkt von mir entgegengenommen. Planen Sie etwa 15 Minuten für das Gespräch ein, da ich bereits im ersten telefonischen Kontakt eine kurze Anamnese erhebe, um zu beurteilen, ob ich für Sie die richtige Ansprechpartnerin bin.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass Terminvereinbarungen ausschließlich telefonisch und nur innerhalb der festgelegten Zeiten möglich sind. Anrufe mit unterdrückter Nummer werden nicht angenommen. Termine für Dritte werden nicht vergeben.

Schritt 2.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, bis zu 150 Minuten Sprechstundenzeit in Anspruch zu nehmen. Diese Sprechstunde dient der diagnostischen Abklärung, um festzustellen, ob bei Ihnen eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie von mir individuelle Informationen und Empfehlungen.

Bringen Sie bitte zur Sprechstunde mit:

  • Ihre gültige Versichertenkarte
  • die vollständig ausgefüllten Fragebögen, die Sie von mir im Vorfeld erhalten
  • relevante Vorbefunde (z. B. Entlassungsbriefe, Arztbriefe, Laborbefunde)  

Schritt 3. 

Probatorik

Sollte in der Sprechstundenzeit eine behandlungsbedürftige Störung bei Ihnen diagnostiziert werden, besteht die Möglichkeit, bis zu vier probatorische Sitzungen von jeweils 50 Minuten durchzuführen. 

In der Probatorik wird geklärt, ob das tiefenpsychologische Verfahren für Sie von Nutzen ist, und ob eine tragfähige therapeutische Arbeitsbeziehung aufgebaut werden kann. Des Weiteren wird überprüft, ob Sie die Therapievoraussetzungen (Eigeninitiative, Verantwortungsübernahme, Motivation, Zuverlässigkeit, Veränderungsbereitschaft, Mangel an Veränderungshemmnissen) erfüllen. Zudem wird geprüft, ob Ihre Therapieziele realistisch und umsetzbar sind. Im Anschluss werden die Ziele verbindlich vereinbart.

Erst wenn Sie die Therapievoraussetzungen vollständig erfüllen, kann ein Antrag auf die Kostenübernahme der Therapiesitzungen bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides kann Ihre Therapie beginnen.

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